Nutzungsbedingungen für das Modul „WorkFlow“ im Kundenportal auf aliaxis.de und App „WorkFlow“

Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen ALIAXIS DEUTSCHLAND GmbH, Steinzeugstrasse 50, 68229 Mannheim (nachfolgend ALIAXIS DEUTSCHLAND) und dem Nutzer stehen in folgender Rangfolge:

a) individuelle Änderungen und/oder Ergänzungen der vorliegenden Vereinbarung,

b) vorliegende Nutzungsbedingungen für das Modul „WorkFlow“ im Kundenportal auf aliaxis.de und App „WorkFlow“ nebst Anlagen,

c) die Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Kundenportals auf aliaxis.de nebst Anlagen,

d) gesetzliche Vorschriften.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Nutzer finden ausdrücklich keine Anwendung, es sei denn, ALIAXIS DEUTSCHLAND stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die Bedingungen können in ihrer jeweils gültigen Fassung, die unter www.aliaxis.de im Footer unter der Rubrik „AGB“ eingesehen und ausgedruckt werden können.

1. Nutzungsvoraussetzungen, Buchung Modul „WorkFlow“ (Vertragsschluss), Pflichten des Nutzers

(1) Eine Registrierung im Kundenportal und für das Modul „WorkFlow“ und die App „WorkFlow“ ist ausschließlich Vertragspartnern vorbehalten, die bei Registrierung und Nutzung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer i.S. von § 310 Abs. 1 BGB) sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Eine private Nutzung ist ausgeschlossen.

(2) Bei den im Portal bereitgehaltenen Modulen handelt es sich nicht um bindende Vertragsangebote von ALIAXIS DEUTSCHLAND.

(3) Voraussetzung für den Zugang und die Nutzung des Moduls ist, dass der Nutzer sich mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen sowie den Allgemeinen Nutzungsbedingungen zum ALIAXIS Kundenportal einverstanden erklärt und die Datenschutzhinweise zur Kenntnis nimmt. Die Datenschutzhinweise sind in ihrer jeweils gültigen Fassung unter https://www.aliaxis.de/de/metanavigation/datenschutz einsehbar. Der Nutzer bestätigt den Empfang der Datenschutzhinweise, indem er bei der online durchgeführten Registrierung die entsprechende Checkbox bestätigt.

(4) Der Abschluss des Vertrags zur Nutzung des kostenpflichtigen Moduls „WorkFlow“ ist ausschließlich in einem bereits durch einen Registrierungsprozess geschützten Bereich (Kundenportal Aliaxis) und dort ausschließlich durch registrierte Firmennutzer („Firmenzugang“ durch den Administrator) möglich. Der Administrator hat die Möglichkeit, das Modul „WorkFlow“ für den Firmennutzer kostenpflichtig oder im Rahmen eines Testangebots zu buchen. Der Administrator des Firmennutzers kann weitere Firmen-Basisnutzer zur Nutzung des Moduls „WorkFlow“ freischalten.

(5) Durch Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses gibt der Firmennutzer ein verbindliches Angebot zur Buchung des in der Übersicht angezeigten Buchungspakets zum Modul „WorkFlow“ ab. Nach Absenden der Bestellung erhält der Firmennutzer eine Bestell- und Annahmebestätigung. Ein kostenpflichtiger Vertrag bzw. der Vertrag zwischen dem Firmennutzer und ALIAXIS DEUTSCHLAND in Bezug auf das Modul „WorkFlow“ kommt mit der Auftragsbestätigung von ALIAXIS DEUTSCHLAND zustande.

(6) Die für den Vertragsabschluss zugrunde gelegte Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen der Bedingungen oder Inhalte in andere Sprachen dienen lediglich der Information. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.

(7) Das Modul „WorkFlow“ ist nur nutzbar für Nutzer mit Zugriff zum Firmen-Zugang (Firmennutzer und Firmen-Basisnutzer). Die Anzahl der Nutzer, welche das Modul „App-Track“ nutzen können, ist abhängig von dem jeweiligen, gebuchten Buchungspaket.

(8) Die App „WorkFlow“ kann über die App-Plattformen für folgende Betriebssysteme herunterladen werden: Google Android und Apple IOS. Verzögerungen bei der Bereitstellung der Software durch den jeweiligen App-Store liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von ALIAXIS DEUTSCHLAND und begründen weder Ansprüche des Nutzers gegen ALIAXIS DEUTSCHLAND noch ein Recht des Nutzers zur Vertragsbeendigung.

(9) Die Registrierung in der App „WorkFlow“ erfolgt mit der Nutzerkennung des Firmen-Basisnutzers im Kundenportal von ALIAXIS DEUTSCHLAND.

(10) Die Nutzung der App „WorkFlow“ und ihrer Funktionen kann nur erfolgen, wenn der Firmen-Basisnutzers bzw. der Firmennutzer, dem er angehört, auch das kostenpflichtige Buchungspaket oder ein Testangebot für das Modul „WorkFlow“ gebucht hat.

(11) ALIAXIS DEUTSCHLAND informiert auf seinem Webauftritt im Modul „WorkFlow“, erreichbar unter www.aliaxis.de, über Aktualisierungen der App. Dem Nutzer steht es frei, die jeweilige Aktualisierung über die Update-Funktion im App-Plattform herunterzuladen und zu installieren. Installiert der Nutzer die durch ALIAXIS DEUTSCHLAND und über die App-Plattform bereitgestellten Aktualisierungen nicht, haftet ALIAXIS DEUTSCHLAND nicht für Abweichungen vom vertragsgemäßen Zustand der App, die auf das Fehlen der entsprechenden Aktualisierung zurückzuführen ist.

(12) ALIAXIS DEUTSCHLAND wird den Nutzer per E-Mail an die vom Nutzer im Rahmen der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse über neue Inhalte, Änderungen der Nutzungsbedingungen und weitere Informationen zur Nutzung des Kundenportals und des Moduls „WorkFlow“ informieren.

(13) Die Angaben des Nutzers müssen vollständig und korrekt sein. Sofern sich seine Daten im Laufe des Nutzungsverhältnisses ändern, muss der Nutzer die Daten im Portal umgehend in den Account-Einstellungen und/oder persönlichen Einstellungen korrigieren.

(14) Dem Firmennutzer ist bekannt und er akzeptiert, dass mit ihm verbundene Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG und sonstige rechtlich selbstständige Projektteilnehmer, sich selbstständig für das Kundenportal und das Modul „WorkFlow“ registrieren und entsprechend separat die Buchung des Moduls „WorkFlow“ vornehmen müssen und den vorliegenden Nutzungsbedingungen zustimmen müssen.

2. Zahlungsbedingungen/Speicherung des Vertragstexts

(1) Die Nutzung des Moduls „WorkFlow“ sowie der dazugehörigen App „WorkFlow“ ist kostenpflichtig. Die Preise und Fälligkeiten der Zahlungen ergeben sich aus dem bei Vertragsschluss aktuellen Leistungsverzeichnis und verstehen sich jeweils zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlbar sofort netto nach Rechnungserhalt.

(2) Die Vergütung für die gebuchte zeitlich befristete Freischaltung des Nutzungszugangs für den Firmennutzer und seine Firmen-Basisnutzer zum Modul „WorkFlow“ sowie der Nutzung der App „WorkFlow“ wird sofort mit Bestellung im Voraus gem. dem gebuchten Buchungspaket fällig. Die Zahlung erfolgt mittels Banküberweisung Die Einführung weiterer Zahlungsmethoden bleibt vorbehalten und ergibt sich aus dem Buchungspaket zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Bankverbindung wird auf der jeweiligen Rechnung ausgewiesen.

(3) Die Vertragsbestimmungen kann der Nutzer über https://www.aliaxis.de/de/metanavigation/agb abrufen. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch ALIAXIS DEUTSCHLAND erfolgt nicht separat für den Nutzer.

(4) ALIAXIS DEUTSCHLAND kann weiter als Werbeangebote („Testangebot“) das Modul „WorkFlow“ vergünstigt oder kostenfrei für eine zeitlich begrenzte Testphase anbieten. Die Berechtigung zu einem solchen Angebot wird von ALIAXIS DEUTSCHLAND nach eigenem Ermessen bestimmt. ALIAXIS DEUTSCHLAND behält sich das Recht vor, ein Testangebot zu widerrufen und den Nutzerzugang zum Modul „WorkFlow“ zu sperren, falls ALIAXIS DEUTSCHLAND feststellt, dass der Nutzer nicht berechtigt ist, das Testangebot in Anspruch zu nehmen. Nutzer mit einem bestehenden oder kürzlich beendeten Testangebot können von bestimmten Angeboten ausgeschlossen sein. Um den Berechtigungsstatus eines Nutzers für ein Angebot zu prüfen, ist ALIAXIS DEUTSCHLAND befugt, auf Informationen wie ggf. die Geräte-ID, die Zahlungsart oder die E-Mail-Adresse zuzugreifen, die bereits für ein bestehendes oder bis vor Kurzem bestehendes Testangebot verwendet wurden. Die Berechtigungsvoraussetzungen und andere Einschränkungen und Bedingungen werden bei der Anmeldung für das Angebot oder in anderen dem Nutzer zur Verfügung gestellten Mitteilungen (u.a. in dem aktuellen Leistungsverzeichnis) ausgewiesen.

3. Nutzungsmöglichkeiten und Inhalte des Moduls WorkFlow und der App „WorkFlow“

(1) Das Modul „WorkFlow“ sieht (Stand: September 2021) folgende Funktionen vor:

a. Das Modul „WorkFlow“ im Kundenportal (Webanwendung) bietet Firmennutzern die Möglichkeit Projektdaten und -informationen technischer Art, die auch über die separat herunterladbare App „WorkFlow“ erfasst werden können, in einem Projektprofil zu sammeln, zu speichern, zu sortieren und bei Bedarf auch mit anderen Projektteilnehmern, die ebenfalls Firmennutzer des ALIAXIS Kundenportals sind und das Modul „WorkFlow“ abonniert haben, zu teilen.

(2) Die App „WorkFlow“ bietet die Funktion der Erfassung und Dokumentation von Bauteil-, Schweiß- und/oder Verlege- und Lokalisationsdaten, die in das Kundenportal in das Modul „WorkFlow“ eingespielt werden können und hält weiterführende Produktinformationen bereit. Das Modul „WorkFlow“ und die App „WorkFlow“ beinhalten keine Funktion, die es den Firmennutzern/Projektteilnehmern untereinander ermöglicht, Projektverträge abzuschließen oder zu verwalten. Die Projektverträge, die die Firmennutzer mit ihren Projektpartnern bzw. anderen Firmennutzern in Bezug auf ein Projekt schließen, sind weder Gegenstand der vorliegenden Bedingungen noch wird ALIAXIS DEUTSCHLAND Vertragspartner der Firmennutzer in Bezug auf diese Projekte und Projektverträge, deren Daten über das Modul „WorkFlow“ sowie der App „WorkFlow“ durch Firmennutzer organisiert und verwaltet werden können.

(3) ALIAXIS DEUTSCHLAND stellt die Funktionen des Moduls „WorkFlow“ für die Erleichterung der Verwaltung von technischen Projektdaten und Kommunikation im Team zur Verfügung. Die Freigabe von Projektdaten mit der Freigabe-Funktion im Modul „WorkFlow“ ist nicht für ein etwaiges werkvertragsrechtliches Abnahmeangebot oder Abgabe sonstiger verbindlicher vertraglicher Erklärungen zwischen den Projektteilnehmern angelegt oder vorgesehen.

(4) ALIAXIS DEUTSCHLAND hat keinen Einfluss auf die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte, die die Nutzer/Firmennutzer über das Modul „WorkFlow“ und die App „WorkFlow“ hochladen, organisieren und verwalten.

(5) ALIAXIS DEUTSCHLAND wendet für die Auswahl und Pflege der Dienste des Moduls „WorkFlow“ die verkehrsübliche Sorgfalt auf. Der Nutzer muss auftretende Mängel, Störungen unverzüglich anzeigen.

4. Änderung der Modulinhalte/Nutzungsbedingungen

(1) ALIAXIS DEUTSCHLAND bemüht sich das Modul „WorkFlow“ und dessen Inhalte und Funktionalitäten weiter zu entwickeln. ALIAXIS DEUTSCHLAND behält sich dabei das Recht vor, die Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer und ALIAXIS DEUTSCHLAND zumutbar sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderungen ohne wirtschaftliche Nachteile für den Nutzer sind, z.B. bei Anpassung des Moduls und des Systems an den Stand der Technik, Änderungen zur Optimierung des Systems, insbesondere zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit, sowie Änderungen der Inhalte, sofern letztere zur Korrektur von Fehlern, zur Aktualisierung und Vervollständigung, zur programmtechnischen Optimierung oder aus lizenzrechtlichen Gründen oder zur für den Nutzer kostenneutralen Erweiterung des Inhalts des Moduls erforderlich sind.

(2) Änderungen der vorliegenden Nutzungsbedingungen zu kostenneutralen Änderungen oder Erweiterungen werden dem Nutzer spätestens vier Wochen vor dem geplanten Änderungszeitpunkt per E-Mail an die vom Firmennutzer im Kundenportal hinterlegte E-Mail-Adresse mitgeteilt und angeboten.

(3) Die Zustimmung des Firmennutzers zum Angebot gem. Ziff. 4 (2) von ALIAXIS DEUTSCHLAND wird erteilt, wenn der Nutzer das Modul „WorkFlow“ weiterhin auch nach Ablauf des angekündigten Eintrittsdatums der Änderung nutzt. Auf diese Wirkung wird ALIAXIS DEUTSCHLAND den Nutzer in ihrem Angebot gesondert hinweisen. ALIAXIS DEUTSCHLAND wird bei Zustimmung die geänderte Fassung der Nutzungsbedingungen, der Besonderen Nutzungs- oder Vertragsbedingungen sowie die Einführung zusätzlicher Bedingungen der durch den Nutzer fortgesetzten Nutzung zugrunde legen.

(4) Werden dem Nutzer Änderungen von Bedingungen zu weiteren kostenpflichtigen Funktionen oder Inhalten des Moduls und der App „WorkFlow“ angeboten, kann der Nutzer den von den Änderungen betroffenen Teil des Moduls insgesamt vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos und kostenfrei kündigen, wenn die neuen Funktionen oder Inhalte technisch nicht vom bisherigen Modul „WorkFlow“ getrennt nutzbar sind. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Nutzer durch ALIAXIS DEUTSCHLAND bei Mitteilung der geplanten Änderung gesondert hingewiesen.

5. Verantwortung für die Zugangsdaten und den Zugriff auf Portal und Dienste; Mitwirkungspflichten

(1) Zugangsdaten einschließlich des Passworts sind vom Nutzer geheim zu halten und unbefugten Dritten keinesfalls zugänglich zu machen. Sämtliche von ALIAXIS DEUTSCHLAND zugeteilten Passwörter sind vom Nutzer unverzüglich in nur dem Nutzer bekannte Kennwörter zu ändern.

(2) Es liegt weiter in der Verantwortung des Nutzers, sicherzustellen, dass der Zugang zum Modul „WorkFlow“ und die Nutzung der zur Verfügung stehenden Funktionen ausschließlich durch den Firmennutzer bevollmächtigten oder beauftragten Personen und oder durch die vom Administrator des Firmennutzers freigeschalteten Nutzern erfolgt.

(3) Der Zugriff unbefugter Dritter auf das Modul „WorkFlow“, der App „WorkFlow“ und die darin jeweils enthaltenen zur Verfügung stehenden Funktionen sind vom (Firmen-)Nutzer durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Der (Firmen-)Nutzer ist verpflichtet, ALIAXIS DEUTSCHLAND unverzüglich Mitteilung über eine unbefugte Nutzung seines Zugangs zu machen. Der (Firmen-)Nutzer haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch des Zugangs.

(4) Der Nutzer darf keine Vorrichtungen, Erzeugnisse oder sonstigen Mittel einsetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen von ALIAXIS DEUTSCHLAND zu umgehen oder zu überwinden. Bei einer missbräuchlichen Nutzung des Moduls „WorkFlow“ ist ALIAXIS DEUTSCHLAND berechtigt, den Zugang des Nutzers sofort zu sperren. Weitere Rechte und Ansprüche von ALIAXIS DEUTSCHLAND, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.

(5) Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass in seinem Bereich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zum Modul „WorkFlow“ und der App „WorkFlow“ geschaffen und aufrechterhalten werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browsersoftware. Der Nutzer ist verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des Browsers, Mobiltelefons zu nutzen und aktuelle Schutzmechanismen zur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen.

(6) Der (Firmen-)Nutzer ist verpflichtet, die von ihm hochgeladenen Daten und Inhalte im Modul „WorkFlow“ und der App „WorkFlow“ regelmäßig auf seinen eigenen Systemen zu sichern und Sicherungskopien zu erstellen.

(7) Die Inhalte des Nutzers/des Moduls „WorkFlow“ können Ausfuhrkontrollgesetzen, -normen, -regelungen, -beschränkungen und nationalen Sicherheitskontrollen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und/oder der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Der Nutzer ist verpflichtet, sich daraus ergebende mögliche Einschränkungen zu beachten und, falls erforderlich, eigenständig die notwendigen Genehmigungen einzuholen. Der Nutzer stellt ALIAXIS DEUTSCHLAND von allen Folgen der Verletzung dieser Bestimmung frei. Der Nutzer wird insbesondere prüfen und sicherstellen, dass

– die Inhalte, Dokumentation und Informationen nicht für eine rüstungsrelevante, kerntechnische oder waffentechnische oder sonstige militärische Bestimmung verwendet werden;

– keine Unternehmen und Personen, die in der US Denied Persons List (DPL) genannt sind, US-Ursprungswaren, -Software und -Technologie erhalten;

– keine Unternehmen und Personen, die in der US-Warning List, US-Entity List und US-Specially Designated Nationals List genannt sind, ohne Genehmigung US-Ursprungserzeugnisse erhalten;

– die Frühwarnhinweise der zuständigen deutschen Behörden beachtet werden.

6. Sperrung von Zugängen

(1) Den Zugang zum Modul „WorkFlow“ kann ALIAXIS DEUTSCHLAND nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen insgesamt oder zu einzelnen Teilbereichen vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen wird oder verstoßen wurde.

(2) Eine Sperrung des Zugangs erfolgt insbesondere, wenn der Firmennutzer vier Wochen mit der Zahlung gem. Leistungsverzeichnis in Verzug geraten ist.

(3) Bei der Entscheidung über eine Sperrung werden die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigt. Sofern der Nutzer trotz Hinweis wiederholt gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt, behält ALIAXIS DEUTSCHLAND sich das Recht vor, den Zugang dauerhaft zu sperren, den Nutzungsvertrag zu kündigen und den Nutzer von der künftigen Teilnahme am Modul „WorkFlow“ auszuschließen.

(4) Im Falle der vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung der Zugangsberechtigung des Nutzers wird der Nutzer hierüber per E-Mail benachrichtigt.

(5) Im Falle einer vorübergehenden Sperrung wird nach Ablauf der Sperrzeit oder dem endgültigen Wegfall des Sperrgrundes die Zugangsberechtigung reaktiviert und der Nutzer wird hierüber per E-Mail benachrichtigt.

(6) Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. In diesem Fall ist eine erneute Buchung erforderlich. Einen Rechtsanspruch auf Annahme des neuen Buchungsangebots hat der (Firmen-)Nutzer nicht.

7. Vertragslaufzeit und Beendigung der Nutzung

(1) Die kostenpflichtige Buchung des Moduls „WorkFlow“ erfolgt für die Laufzeit von 12 Monaten, wenn nichts Anderes ausdrücklich vereinbart wird. Das kostenpflichtige Buchungspaket/Nutzungsverhältnis kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende der Laufzeit gekündigt werden.

(2) Testangebote können für 3 Monate kostenfrei in Anspruch genommen werden, wenn nichts Anderes vereinbart wird. Wird das Testangebot nicht 2 Wochen vor Ablauf der Testlaufzeit gekündigt, schließt das kostenpflichtige Buchungspaket für weitere 12 Monate an das Ende der Testlaufzeit unmittelbar an.

(3) Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

(4) Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt seitens ALIAXIS DEUTSCHLAND insbesondere vor, wenn die Voraussetzungen für eine dauerhafte Sperrung (Ziff. 6) vorliegen.

(5) Mit Beendigung des Nutzungsvertrags enden der Modul-Zugang und der Zugang zu den zugehörigen Funktionen des Moduls „WorkFlow“ sowie der App „WorkFlow“. In diesem Fall wird zum Beendigungszeitpunkt der Zugang der Nutzer gesperrt.

(6) Der Nutzer hat vor Ablauf des Beendigungszeitpunktes die von ihm hochgeladenen Daten und Inhalte im Modul „WorkFlow“ und der App „WorkFlow“ zu sichern, da nach Beendigungszeitraum keine Zugriffsmöglichkeit mehr besteht.

(7) ALIAXIS DEUTSCHLAND ist berechtigt, nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen sämtliche im Rahmen der Nutzung des Moduls „WorkFlow“ entstandenen Daten unwiederbringlich zu löschen oder zu anonymisieren. Für personenbezogene Daten gelten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Regelungen entsprechend der Datenschutzrichtlinien sowie dem abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag.

8. Schutz der Inhalte, Verantwortlichkeit für Inhalte Dritter

(1) Die verfügbaren Inhalte von ALIAXIS DEUTSCHLAND und Drittinhalte sind geschützt durch das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht oder durch sonstige Schutzrechte und stehen jeweils im Eigentum von ALIAXIS DEUTSCHLAND, im Eigentum der Vertragspartner von ALIAXIS DEUTSCHLAND oder sonstiger Dritter, welche die jeweiligen Drittinhalte zur Verfügung gestellt haben oder im Rahmen der Funktion des Moduls „WorkFlow“ und der App „WorkFlow“ zur Verwaltung von Projekten hochgeladen haben.

(2) Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation dienende Merkmale dürfen weder im elektronischen Format noch in Ausdrucken entfernt oder verändert werden. Der (Firmen-)Nutzer darf die Inhalte von ALIAXIS DEUTSCHLAND lediglich gemäß den vorliegenden Nutzungsbedingungen bzw. der Nutzungsbedingungen zum Kundenportal nutzen. Nutzungsrechte, die aufgrund gesetzlicher Lizenzen - insbesondere nach Maßgabe der §§ 60a ff. UrhG - wahrgenommen werden dürfen, werden in den Nutzungsbedingungen nicht eingeräumt und werden hierdurch nicht berührt.

(3) Das Angebot enthält möglicherweise Drittinhalte, auf deren Inhalte ALIAXIS DEUTSCHLAND keinen Einfluss hat. ALIAXIS DEUTSCHLAND führt bei Drittinhalten keine Prüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit durch und übernimmt daher keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität der Drittinhalte. Dies gilt auch im Hinblick auf die Qualität der Drittinhalte und deren Eignung für einen bestimmten Zweck. Die Nutzer müssen die Inhalte daher einer dem Verwendungszweck entsprechenden Plausibilitätskontrolle unterziehen.

(4) Die Inhalte enthalten möglicherweise Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte ALIAXIS DEUTSCHLAND keinen Einfluss hat. Deshalb kann ALIAXIS DEUTSCHLAND für diese fremden Inhalte, insbesondere durch den (Firmen-)Nutzer verlinkten Inhalte, keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der von ALIAXIS DEUTSCHLAND selbst verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der verlinkten Seiten verantwortlich. Eine permanente inhaltliche Kontrolle von durch ALIAXIS DEUTSCHLAND verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen wird ALIAXIS DEUTSCHLAND derartige Links umgehend entfernen.

(5) Der Nutzer garantiert für die vom Nutzer hochgeladenen Inhalten, dass der Nutzer die für die Verwendung dieser Inhalte im Modul „WorkFlow“ und der „WorkFlow“ erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte und sonstigen Berechtigungen innehat.

9. Nutzungsverhalten und Nutzungsrechte / Werbemaßnahmen

(1) Der Firmennutzer erhält nach Maßgabe der vorliegenden Nutzungsbedingungen das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und auf die Dauer des Nutzungsvertrags begrenzte Recht zur Nutzung des Moduls „WorkFlow“ sowie der App „WorkFlow“ zu eigenen Dokumentations-/Projektverwaltungszwecken im Rahmen seiner unternehmerischen, gewerblichen oder behördlichen Tätigkeit. Der Firmennutzer/Nutzer darf seinen Zugang jedoch weder vermieten, untervermieten noch Dritten sonst entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stellen.

(2) Der Firmennutzer und ihm zugeordnete Nutzer beachten die Rechte der ALIAXIS DEUTSCHLAND und Dritter bei der Nutzung des Moduls „WorkFlow“ sowie der App „WorkFlow“, insbesondere:

a. Der Nutzer beachtet die guten Sitten, gewerbliche Schutz-, Urheber-, Persönlichkeits-, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritte oder der ALIAXIS DEUTSCHLAND (vgl. auch Ziff. 8 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Kundenportals – Schutz der Inhalte, Inhalte Dritter). ALIAXIS DEUTSCHLAND verzichtet nicht auf eine Urheberkennzeichnung etwaiger Protokolldateien/Exportdateien nach § 13 UrhG. Der Nutzer entfernt etwaige Urheberkennzeichnungen von ALIAXIS DEUTSCHLAND oder Dritter nicht.

b. Der Nutzer unterlässt es, die Export-/Import-Funktion für das Übermitteln, Einspielen oder sonstiges Einbringen jedweder Schadsoftware und/oder rechtswidriger Inhalte zu nutzen (vgl. auch Ziff. 5 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Kundenportals).

(3) Im Rahmen der Nutzung des Moduls „WorkFlow“ und der App „WorkFlow“ kann der Nutzer Inhalte, insbesondere Protokolldaten/-dateien, Lokalisationsdaten, Statistiken, sonstige technische Daten, hochladen und verwalten, die nach dem Urheberrechtsgesetz oder anderen Schutzgesetzen geschützt sein könnten. ALIAXIS DEUTSCHLAND und die mit ihr verbundenen Unternehmen werden hiermit vom (Firmen-)Nutzer die jeweiligen einfachen und nicht ausschließlichen Verwertungsrechte an diesen hochgeladenen Inhalten als weitere Gegenleistung für die Nutzung des Moduls „WorkFlow“ und der App „WorkFlow“ übertragen. Die Parteien vereinbaren die sinngemäße Anwendung von § 69b UrhG auf alle vom Nutzer im Rahmen der Nutzung des Moduls „WorkFlow“ erbrachten schöpferischen Leistungen des Nutzers (u.a. Inhalte wie Dateien, Zeichnungen, etc.), soweit kein anderes gewerbliches Schutzrecht besteht. Die vermögensrechtlichen Befugnisse werden auf ALIAXIS DEUTSCHLAND und den mit ihr verbundenen Unternehmen für die Nutzung für eigene gewerbliche Zwecke übertragen. Die durch den (Firmen-)Nutzer im Modul „WorkFlow“ sowie der App „WorkFlow“ hochgeladenen Inhalte dürfen von ALIAXIS DEUTSCHLAND und den mit ihr verbundenen Konzernunternehmen insbesondere zum Zwecke der technischen Unterstützung, der Entwicklung neuer Dienste und Produkte, der Statistik und Weiterentwicklung des Moduls „WorkFlow“ sowie der App „WorkFlow“ und weiterer Module gespeichert und ausgewertet werden.

(4) Die Übertragung der Verwertungs-/Nutzungsrechte vom Firmennutzer/Nutzer an ALIAXIS DEUTSCHLAND nach den vorliegenden Bestimmungen wird durch Einräumung der Nutzungsmöglichkeit des Moduls „WorkFlow“ und der App „WorkFlow“ durch den Firmennutzer vollständig abgegolten.

(5) Die Auswertung der vom Nutzer hochgeladenen Inhalte zur Durchführung von verkaufsunterstützenden Maßnahmen von ALIAXIS DEUTSCHLAND (Produktanalyse) kann ebenfalls erfolgen. Der Nutzung der personenbezogenen Daten für verkaufsunterstützende Maßnahmen (Versendung von Werbung) durch ALIAXIS DEUTSCHLAND kann der Nutzer jederzeit widersprechen.

(6) Der Nutzer erhält bei Nutzung des Moduls „WorkFlow“ und die App „WorkFlow“ keinen Zugriff auf den Quellcode des Moduls „WorkFlow“ und der App „WorkFlow“ oder Softwarekopien, sondern nur ein Zugangsrecht.

(7) Sollte der Nutzer gesonderten Vertraulichkeitsregelungen unterliegen, wird der Nutzer dies ALIAXIS DEUTSCHLAND vor Vertragsschluss gesondert mitteilen. Die Parteien können dann eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung abschließen.

10. Datenherausgabe bei Vertragsbeendigung

(1) Im Falle der Beendigung des Vertrags wird ALIAXIS DEUTSCHLAND dem Nutzer die von ihm hochgeladenen Daten, die sich auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz befinden, nach entsprechender Aufforderung durch den Nutzer zur Verfügung stellen bzw. ihm eine Kopie davon überlassen ("Herausgabe"). Der Nutzer kann sich diese Daten auch eigenständig herunterladen.

(2) Die gespeicherten personenbezogenen Daten werden 30 Tage nach der Herausgabe/Herunterladen der Daten und Beendigung der Nutzung anonymisiert oder gelöscht, sofern der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die ihm übergebenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist allein der Nutzer verantwortlich.

(3) Zurückbehaltungsrechte sowie das gesetzliche Vermieterpfandrecht nach den §§ 562, 578 BGB zugunsten von ALIAXIS DEUTSCHLAND hinsichtlich der Daten des Nutzers sind ausgeschlossen.

(4) Jede weitere Nutzung des Moduls „WorkFlow“ nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist unzulässig, wenn kein neuer Nutzungsvertrag durch den Nutzer mit ALIAXIS DEUTSCHLAND geschlossen wird.

11. Datenschutz

Die Parteien werden – soweit notwendig – zu der vorliegenden Nutzungsvereinbarung einen separat abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrag gem. DSGVO vereinbaren.

12. Gewährleistung

(1) ALIAXIS DEUTSCHLAND gewährleistet die Funktions- und Betriebsbereitschaft des Moduls „WorkFlow“ und der damit zusammenhängenden Leistungsangebote nach den Maßgaben dieses Vertrages. Soweit nachfolgend nichts Anderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung.

(2) Für Mängel des gegen Entgelt zur Verfügung gestellten Moduls sowie des Speicherplatzes haftet ALIAXIS DEUTSCHLAND nach den Gewährleistungsregeln des Mietrechts (§§ 536 ff. BGB), jedoch mit der Maßgabe, dass eine Schadensersatzpflicht entgegen § 536a Abs. 1 BGB nur im Falle eines Verschuldens nach den Maßgaben in Ziff. 13 dieses Vertrages besteht.

(3) Ein Mangel liegt vor, wenn Modulleistungen bei vertragsgemäßer Nutzung die in der Funktionalitätsbeschreibung enthaltenen Leistungen nicht erbringt und sich dies auf die Eignung zur vertraglich vereinbarten Verwendung wesentlich auswirkt.

(4) Gewährleistungsansprüche des Nutzers bestehen nicht

a) bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des Moduls „WorkFlow“,

b) bei Mängeln, die durch Nichteinhaltung von den für das Modul und die App vorgesehenen und in der Anwendungsdokumentation angegebenen Nutzungsbedingungen verursacht werden,

c) bei einer Fehlbedienung durch den Nutzer,

d) im Falle des Einsatzes von Hardware, Software oder sonstigen Geräteausstattungen, die für die Nutzung des Moduls „WorkFlow“ nicht geeignet sind,

e) wenn der Nutzer einen Mangel nicht unverzüglich anzeigt und ALIAXIS DEUTSCHLAND infolge der Unterlassung der unverzüglichen Mangelanzeige keine Abhilfe schaffen konnte oder

f) wenn der Nutzer den Mangel bei Vertragsschluss kennt und sich seine Rechte nicht vorbehalten hat.

(5) Soweit ein Mangel vom Nutzer angezeigt wurde und die Gewährleistungsansprüche des Nutzers nicht ausgeschlossen sind, ist ALIAXIS DEUTSCHLAND verpflichtet, den Mangel innerhalb einer angemessen Frist – durch Maßnahmen nach eigener Wahl – zu beseitigen. Der Nutzer gibt ALIAXIS DEUTSCHLAND in angemessenem Umfang Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Mangelbeseitigung. Den Mitarbeitern und Beauftragten von ALIAXIS DEUTSCHLAND wird zu diesem Zwecke freier Zugang zu, Zugang des Nutzers gewährt, soweit dies erforderlich ist.

(6) Der Nutzer ist bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Mangelbeseitigung, schuldhafter oder unzumutbarer Verzögerung oder ernsthafter und endgültiger Verweigerung der Mangelbeseitigung durch ALIAXIS DEUTSCHLAND oder sonstiger Unzumutbarkeit der Mangelbeseitigung für den Nutzer insbesondere berechtigt, das geschuldete Entgelt entsprechend des Ausmaßes der Beeinträchtigung herabzusetzen (Minderung). Der Nutzer ist nicht dazu berechtigt, einen Minderungsanspruch dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von dem laufend zu zahlenden Entgelt eigenständig abzieht; der bereicherungsrechtliche Anspruch des Nutzers, den zu viel gezahlten Teil des Entgelts zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.

(7) Soweit es sich bei den mit der Nutzung des Moduls „WorkFlow“ zusammenhängenden Leistungsangeboten um reine Dienstleistungen handelt (z.B. Supportdienstleistungen), haftet ALIAXIS DEUTSCHLAND für Mängel dieser Dienstleistungen nach den Regeln des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB).

13. Haftung, Verjährung, Freistellung

(1) ALIAXIS DEUTSCHLAND haftet gemäß Gesetz für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ALIAXIS DEUTSCHLAND beruhen.

(2) Für eine leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig in besonderem Maße vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten/Kardinalpflichten) ist die Haftung von ALIAXIS DEUTSCHLAND auf vorhersehbare und typischerweise eintretende Schäden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine gegebenenfalls bestehende Haftung von ALIAXIS DEUTSCHLAND nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei der Übernahme von Garantien bleibt hiervon unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von ALIAXIS DEUTSCHLAND. Soweit aufgrund der vorstehenden Regelungen die Haftung von ALIAXIS DEUTSCHLAND ausgeschlossen ist, gilt dies auch für eine persönliche Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ALIAXIS DEUTSCHLAND.

(3) Für Datenverluste haftet ALIAXIS DEUTSCHLAND nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.

(4) Der Nutzer garantiert ALIAXIS DEUTSCHLAND, dass keine der hochgeladenen Inhalte oder das Hochladen der Inhalte durch den Nutzer irgendwelche Rechte Dritter verletzen. Für Inhalte der in den hochgeladenen Inhalten verlinkten Seite ist der Nutzer allein verantwortlich. Der Nutzer wird den ALIAXIS DEUTSCHLAND von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich zuständiger Behörden und etwaiger Bußgeldforderungen, wegen der Verletzung von Schutzrechen Dritter durch den Nutzer auf erstes Anfordern freistellen und auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung für ALIAXIS DEUTSCHLAND übernehmen.

14. Force Majeure

(1) Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt ("Force Majeure") vorliegt, sind die Parteien zeitweise von ihren Leistungspflichten befreit.

(2) Force Majeure ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.

(3) Die Parteien können diesen Vertrag kündigen, wenn ein Force Majeure Ereignis länger als 1 Monat andauert und eine einvernehmliche Vertragsanpassung nicht erzielt werden kann.

15. Allgemeine Bestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Normen.

(2) Die deutsche Fassung dieser Nutzungsbedingungen ist maßgebend.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist Mannheim, wenn der Nutzer ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Allerdings behält sich ALIAXIS DEUTSCHLAND das Recht vor, gegen einen Nutzer, der keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, auch vor den ansonsten zuständigen Gerichten gerichtlich vorzugehen.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. ALIAXIS DEUTSCHLAND und der Nutzer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird. Das Vorstehende gilt für die Schließung etwaiger Vertragslücken entsprechend.

Mannheim, Oktober 2021