1. Geltungsbereich
1.1 Für alle Vermietungsleistungen der Aliaxis Deutschland GmbH (nachfolgend „Aliaxis Deutschland“) bezüglich der Vermietung von Schweißgeräten, Schälgeräten sowie dem entsprechenden Zubehör (nachfolgend „Mietgerät“) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Mietbedingungen.
1.2 Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Aliaxis Deutschland hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten auch dann, wenn Aliaxis Deutschland in Kenntnis entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder hiervon abweichender Bedingungen ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.3 Die nachfolgenden Allgemeinen Mietbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i. S. von § 13 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.4 Ergänzend bzw. neben diesen Allgemeinen Mietbedingungen gelten die Liefer- und Zahlungsbedingungen der Aliaxis Deutschland GmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung, die unter www.aliaxis.de im Footer unter der Rubrik „AGB“ eingesehen und ausgedruckt werden können und die Aliaxis Deutschland auf Anforderung auch zur Verfügung stellt.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand ist die Vermietung von Schweißgeräten und/oder Zubehör für die Verarbeitung und Verlegung von Kunststoff-Rohrleitungssystemen, nachfolgend Mietgeräte genannt. Die Vermietung erfolgt an Kunststoff-Rohrleitungssysteme verarbeitende Unternehmen oder Handelsunternehmen (nachfolgend „Mieter“).
2.2 Mietverträge können entweder schriftlich, z. B. durch Ausfüllen und Unterzeichnen der jeweiligen Mietgebührenübersicht oder nach telefonischer Bestellung geschlossen werden. Die jeweils aktuelle Übersicht über die anfallenden Mietgebühren wird dem Mieter entweder auf Anforderung vor dem Zustandekommen des Mietvertrages zur Verfügung gestellt oder kann über unser Kundenportal unter www.aliaxis.de im Modul „Downloads“ eingesehen werden. Bei telefonischer Bestellung wird dem Mieter der Mietpreis mitgeteilt und er wird darauf hingewiesen, dass der Mietvertrag nur unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Mietbedingungen zustande kommt.
2.3 Die unter die nachfolgenden Bestimmungen fallenden Mietgeräte ergeben sich im Einzelnen aus den Ankreuzungen in der Mietgebührenübersicht oder den individuellen Vereinbarungen.
2.4 Alleiniger Eigentümer der mit dem Firmenlogo "FRIATEC" oder „Aliaxis“ gekennzeichneten Mietgeräte, auch während der Mietzeit, ist und bleibt Aliaxis Deutschland.
2.5 Bezüglich der Vermietung der Stumpfschweißgeräte bedient sich Aliaxis Deutschland eines selbständigen, von Aliaxis Deutschland autorisierten Servicepartners. Dieser ist und bleibt Eigentümer der vermieteten Stumpfschweißgeräte und des ggf. dazu angemieteten Zubehörs. Der Servicepartner übernimmt im Auftrag der Aliaxis Deutschland auch die Ausgabe bzw. Rücknahme der gemieteten Stumpfschweißgeräte. Wird mit dem Mieter eine Versendung oder Lieferung zum Mieter oder eine Abholung des Stumpfschweißgeräts vom Mieter vereinbart, wird dies ebenfalls vom Servicepartner in Auftrag gegeben.
2.6 Die Verantwortung für die Auswahl und den Einsatz der geeigneten Mietgeräte liegt beim Mieter.

3. Mietzeit
3.1 Die Mietzeit beginnt mit Übergabe des Mietgerätes an den Mieter.
3.2 War für die Abholung oder die Übernahme ein bestimmter Zeitpunkt vereinbart und gerät der Mieter mit der Übernahme des Mietgerätes in Annahmeverzug, so beginnt die Mietzeit mit dem Tage der Bereitstellung.
3.3 Bei vereinbartem Transport durch ein Transportunternehmen zum Mieter beginnt die Mietdauer einen Tag nach dem das Mietgerät dem Transportunternehmen übergeben wurde.
3.4 Die Mietzeit endet mit der Rückgabe oder dem Eintreffen des Mietgerätes beim, das Mietgerät ausgebenden Unternehmen.

4. Versand, Gefahr, Versandkosten
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Hin- und Rücksendung des Mietgerätes bzw. dessen Lieferung oder Abholung auf Kosten und Gefahr des Mieters. Versandkosten sind nicht im Mietpreis enthalten und werden daher gesondert berechnet. Dies gilt auch für ggf. anfallende Verpackungskosten.

5. Übergabe und Behandlung des Mietgerätes
5.1 Aliaxis Deutschland bzw. der Servicepartner werden das Mietgerät an den Mieter in gebrauchsfähigem und vollständigem Zustand übergeben.
5.2 Der Mieter ist verpflichtet, am vereinbarten Lieferort sämtliche geeigneten und erforderlichen, insbesondere die mit Aliaxis Deutschland bzw. dem Servicepartner vereinbarten Vorkehrungen dafür zu treffen, dass das Mietgerät zur vereinbarten Lieferzeit von ihm oder einem Beauftragten entgegengenommen werden kann. Kann das Mietgerät aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht abgeliefert werden, sind sämtliche hierdurch entstehenden Kosten vom Mieter zu tragen.
5.3 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgerät bei Übergabe bis spätestens 48 Stunden nach Erhalt zunächst auf seine Gebrauchstauglichkeit und etwaige Mängel hin zu untersuchen und Aliaxis Deutschland vor regulärer Inbetriebnahme des Mietgerätes auf etwaige Mängel hinzuweisen. Dies gilt auch, wenn das Mietgerät vom Servicepartner übergeben wurde. Reguläre Inbetriebnahme des Mietgerätes trotz festgestellter oder offensichtlicher Mängel ist dem Mieter ausdrücklich untersagt. Treten während der Mietdauer Funktionsstörungen auf, sind diese vom Mieter unverzüglich, spätestens jedoch binnen 48 Stunden, anzuzeigen, um Aliaxis Deutschland die Prüfung und gegebenenfalls Behebung dieser Störung zu ermöglichen.
5.4 Der Mieter hat das gemietete Gerät pfleglich zu behandeln. Er wird hinreichend qualifiziertes Personal einsetzen und die zu den Mietgeräten gehörigen Bedienungsanleitungen beachten.
5.5 Der Mieter ist verpflichtet, alle einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen, insbesondere Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften bei der Verwendung des Mietgeräts einzuhalten.

6. Wartung des Mietgeräts
6.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgerät sach- und fachgerecht auf seine Kosten zu warten und zu pflegen.
6.2 Der Mieter hat alle erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zu treffen, um eine Beschädigung, den Untergang oder das Abhandenkommen des Mietgerätes während der Mietdauer zu verhindern.

7. Mietpreis
7.1 Es gilt der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages gültige, in der aktuellen jeweiligen Mietgebührenübersicht genannte Mietpreis ab Werk (Aliaxis Deutschland oder Servicepartner). Bei den angegebenen Tagesmietpreisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen; sie wird in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
7.2 Die Mietkosten werden für die gesamte in Ziff. 3 genauer definierte Mietzeit berechnet.

8. Zahlung
8.1 Die Rechnungsstellung erfolgt durch Aliaxis Deutschland monatlich und die Abschlussrechnung spätestens einen Monat nach Ende des Mietverhältnisses.
8.2 Die Rechnungen sind ab Rechnungseingang ohne jeden Abzug sofort zahlbar, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

9. Gewährleistung
9.1 Aliaxis Deutschland wird Funktionsstörungen und Fehler des Mietgerätes, die bei Aliaxis Deutschland nach Ziff. 5.3. angezeigt oder sonst bekannt werden, nach eigener Wahl entweder beheben bzw. beheben lassen oder ein mangelfreies Mietgerät ersatzweise zur Verfügung stellen; für letzteren Fall gelten die Untersuchungs- und Hinweispflichten nach Ziff. 5.3. für den Mieter entsprechend. Die Kosten der Reparatur bzw. Ersatzlieferung trägt Aliaxis Deutschland, soweit sie nach regulärer Inbetriebnahme des Mietgerätes durch normalen Verschleiß oder durch einen bereits vor Inbetriebnahme vorhandenen Fehler bedingt sind.
9.2 Reparaturkosten bei Beschädigungen des Mietgerätes, die vom Mieter, seinen Mitarbeitern oder von Dritten verursacht wurden, trägt der Mieter. Im Übrigen haftet der Mieter für die Kosten von Reparaturen des Mietgeräts, die im Auftrag des Mieters von Drittfirmen durchgeführt werden. Solche Kosten werden nur von Aliaxis Deutschland erstattet, wenn vor Erteilung des Reparaturauftrages und nach vorheriger Vorlage eines schriftlichen Angebots Aliaxis Deutschland schriftlich zugestimmt hatte.
9.3 Ist Aliaxis Deutschland zur Reparatur bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die Aliaxis Deutschland zu vertreten hat, oder schlägt die Reparatur bzw. Ersatzlieferung in sonstiger Weise fehl, ist der Mieter berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

10. Haftung
10.1 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden und Aufwendungen, die Aliaxis Deutschland durch schuldhafte Handlungen oder Unterlassungen des Mieters, seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen erlitten hat. Die Haftung des Mieters umfasst auch Folge- und Ausfallschäden, die Aliaxis Deutschland durch das Schadensereignis entstehen (z. B. Vermietungsausfälle). Der Mieter trägt auch während der Mietzeit die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. Verlustes.
10.2 Schadensersatzansprüche des Mieters gegen Aliaxis Deutschland sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Aliaxis Deutschland, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt worden ist. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt. Die Haftung wegen einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten ist auf den voraussehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. In jedem Fall unterliegt der Mieter der Schadensminderungspflicht.
10.3 Aliaxis Deutschland haftet außerdem nicht für etwaigen Verdienstausfall oder entgangenen Gewinn des Mieters, sofern ein von Aliaxis Deutschland gemietetes Gerät aufgrund von Mängeln nicht eingesetzt werden kann. Der Haftungsausschluss umfasst auch Regressansprüche des Mieters, soweit der Mieter we-gen des mangelbedingten Ausfalls des Mietgeräts Schadensersatzansprüchen Dritter ausgesetzt ist.
10.4 Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern Aliaxis Deutschland einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

11. Rückgabe des Mietgeräts
Der Mieter hat das gemietete Gerät nach Beendigung der Mietzeit in gesäubertem und einwandfreiem Zustand an das jeweils das Mietgerät ausgebende Unternehmen zurückzugeben. Sollte dies nicht erfolgen, ist Aliaxis Deutschland berechtigt, die Versand- bzw. Transportkosten an den Service-Partner und/oder die Reinigungs-, Pflege- und Vervollständigungsmaßnahmen auch ohne vorherige Abmahnung auf Kosten des Mieters durchzuführen. Die anfallenden Kosten dieser Maßnahmen gegen zu Lasten des Mieters und werden ihm in Rechnung gestellt.

12. Außerordentliche Kündigung des Vertrages, höhere Gewalt
12.1 Die Vertragspartner sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
Ein wichtiger Grund stellt insbesondere dar:
- die nochmalige ungenügende oder nicht ordnungsgemäße Wartung und Pflege des Mietgerätes durch den Mieter nach erfolgter Abmahnung,
- vorsätzliche oder nach Abmahnung erneut erfolgende fahrlässige Beschädigung des Mietgerätes,
- Weitergabe des Mietgerätes an Dritte ohne vorherige Zustimmung von Aliaxis Deutschland,
- wenn Aliaxis Deutschland Umstände bekannt werden, die die Zahlungsfähigkeit des Mieters und damit die Ansprüche der Aliaxis Deutschland auf die Mietzahlung gefährden.
12.2 Bei Kündigung aus wichtigem Grund besteht seitens des Mieters die Pflicht zur unverzüglichen Herausgabe des Mietgeräts. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.
12.3 Ist Aliaxis Deutschland an der Erfüllung der Vertragsverpflichtung durch ein Ereignis höherer Gewalt oder sonstige, nicht von ihr zu beeinflussende Umstände gehindert oder wird die Erfüllung der Verpflichtung der Aliaxis Deutschland aus solchen Gründen unzumutbar, so ist Aliaxis Deutschland berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Mieters wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn dem Mieter zunächst eine Verlängerung der Lieferfrist angezeigt wurde.

13. Sicherungsrecht
13.1 Aliaxis Deutschland ist berechtigt, die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Mieter hinsichtlich des Mietgeräts laufend zu überwachen, insbesondere in Bezug auf Pflege, Wartung und Beanspruchung des Mietgerätes.
13.2 Bei Pfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter auf das Mietgerät hat der Mieter Aliaxis Deutschland unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, das Pfändungsprotokoll und sonstige Unterlagen sind Aliaxis Deutschland zur Verfügung zu stellen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Aliaxis Deutschland die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Mieter für den Aliaxis Deutschland entstandenen Ausfall.

14. Datenschutz
14.1 Das Mietgerät verfügt je nach Spezifikation über Möglichkeiten zur Speicherung von Anwendungsdaten (insbesondere im Fall der Nutzung eines Schweißerpasses). Es obliegt dem Mieter für eine der DSGVO und anderen geltenden Datenschutzbestimmungen entsprechenden Anwendung Rechnung zu tragen; z.B. durch die Vergabe von Pseudonymen o.ä. im Schweißerpass. Der Mieter wird in dem Mietgerät insbesondere keine personenbezogenen Daten speichern. Speichert der Mieter dennoch personenbezogene Daten, stellt er durch Vereinbarungen mit seinen Mitarbeitern eine gesetzeskonforme Verarbeitung sicher.
14.2 Darüber hinaus nimmt der Mieter zur Kenntnis, dass Aliaxis Deutschland Daten aus dem Vertragsverhältnis nach Art. 6 Abs. 1, Ziff. b) DSGVO zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Servicepartner, Versicherungen) zu übermitteln. Weitere Informationen enthalten die Datenschutzbestimmungen, die auf der Webseite über www.aliaxis.de im Footer unter der Rubrik „Datenschutz“ zu finden sind.

15. Gerichtsstand und Erfüllungsort
15.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Sofern sich aus dem Mietvertrag nichts anderes ergibt, ist Mannheim Erfüllungsort.
15.3 Sofern der Mieter Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand Mannheim. Aliaxis Deutschland ist jedoch wahlweise berechtigt, den Mieter an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

Mannheim, Dezember 2019

Aliaxis Deutschland GmbH
Steinzeugstr. 50
68229 Mannheim
Telefon +49 621 486-2901
info.de@aliaxis.com
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